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Startseite Magazin Im Brennpunkt Gebrauchtbootkauf: Fallstricke vermeiden

Gebrauchtbootkauf: Fallstricke vermeiden

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gb42-1.jpgEin gut erhaltenes und ausgerüstetes Gebrauchtboot stellt durchaus eine Alternative zum Neuboot dar. Es gibt drei Möglichkeiten, ein gutes Gebrauchtboot zu erwerben:

 

1. Von Privat. Über das Angebot informieren Fachzeitschriften und Gebrauchtbootbörsen im Internet.

 

2. Vom Händler ihres Vertrauens. Qualifizierte Unternehmen in ihrer Nähe können Sie über www.bwvs.de, Menüpunkt Branchenbuch ausfindig machen.

 

3. Durch Vermittlung eines Gebrauchtbootmaklers. Adressen finden Sie ebenfalls unter www.bwvs.de.

 

Gleichgültig, welchen Weg Sie bevorzugen, wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Kauf eine ausführliche Besichtigung gemeinsam mit einem unserer Boots- und Yachtsachverständigen. Eine Yacht stellt ein komplexes technisches Produkt dar, das ähnlich wie ein Haus nur von Fachleuten beurteilt werden kann. Qualifizierte Sachverständige finden Sie unter www.bootssachverständige.de.

 

Privat, Händler oder Makler?

Der Kauf unmittelbar vom Händler hat natürlich den Vorteil der fachkundigen Beratung und der gesetzlich vorgeschriebenen mal372.jpgGewährleistungshaftung bei Mängeln. Für neue und gebrauchte Boote beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Für gebrauchte Boote kann sie - und dies ist branchenüblich - auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Kauf von Privat an Privat wird die Gewährleistung zumeist ausgeschlossen. "Gekauft wie besehen" lautet üblicherweise die Formulierung im Kaufvertrag. Allerdings darf der Verkäufer wesentliche Mängel, beispielsweise Havarien, nicht verschweigen. Gebrauchtbootmakler übernehmen ebenfalls keine Gewährleistung für die Yacht. Ihre Aufgabe ist es, Verkäufer und Käufer zusammenzuführen. Für diese Leistung erhält der Broker eine Provision. Der Kaufvertrag kommt also zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Der Makler als Vermittler haftet nur "aufgrund vertraglicher Nebenpflichten". Das bedeutet im Wesentlichen, dass er für Aussagen zum zu vermittelnden Boot einstehen muss. Makler werden oft mit der Vermarktung größerer Boote und Yachten beauftragt, bei denen Käufer international gesucht werden müssen.

 

Mehrwertsteuernachweis

Gebrauchte Boote und Yachten werden international gehandelt. bella.jpgEs ist keine Seltenheit, dass eine Yacht mit Liegeplatz in Kroatien an einen deutschen Kunden verkauft wird. Kein Problem, solange die Yacht in Kroatien bleiben soll. Böse Überraschungen kann es aber geben, wenn der neue Eigner das Schiff nach Deutschland oder in einen anderen EU-Staat überführen möchte. Dann wird er nämlich nachweisen müssen, ob für die Yacht bereits die Mehrwertsteuer zu einem früheren Zeitpunkt entrichtet wurde. Kann er diesen Nachweis nicht antreten, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert fällig. Die Frage der Mehrwertsteuer sollte also im Kaufvertrag geregelt werden.

 

Vorsicht Falle!

Betreiben Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung (CE). Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konformitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen. Ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen ist schwierig. Eine Inzahlungnahme durch einen Händler so gut wie ausgeschlossen.

 

Kosten der nachträglichen CE-Zertifizierung ermitteln

Dies soll selbstverständlich nicht heißen, dass wir grundsätzlich von einem Kauf bei Vermittlung durch einen Gebrauchtbootmaklers abraten. Solange es sich um Boote handelt, die sich bereits innerhalb der EU befinden, stellt dies comfortina_2.jpgüberhaupt kein Problem dar. Schwierig wird die Angelegenheit erst dann, wenn die Yacht aus einem Drittstaat stammt und die EU-Konformität durch ein Post Construction Assessment nachgewiesen werden muss. Bei großen und wertvollen Yachten kann sich auch dies lohnen. Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an einen Boots- und Yachtsachverständigen mit besonderer Kompetenz im Bereich der CE-Zertifizierung wenden und vor dem Kauf der Yacht die nachträglichen Zertifizierungs- und gegebenenfalls Umbaukosten sowie die Kosten für die Erstellung des "Handbuches für Schiffsführer" prüfen lassen. Bei Sportbooten raten wir von einer nachträglichen Zertifizierung ab. Die Kosten stehen in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum Bootswert.

 

Fallbeispiele für den Bootskauf finden Sie hier  

Wir haben über trailerboot.org auch einen Mustervertrag zum download bereitgestellt. 

 

 

Quelle: www.bvws.de -AN

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