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Behörden: Logbuchpflicht in der Sportschifffahrt

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 Berufsschiffe in der Auslandsfahrt müssen Logbücher führen. Sie heißen dort Seetagebücher und werden unterteilt in das Schiffstagebuch und das Maschinentagebuch.

 

Logbuch in der Sportschifffahrt

Ein formgerecht geführtes Logbuch ist ein Dokument. Was im Logbuch steht, das gilt erst einmal ? solange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Das kann nach einem Seeunfall sehr wichtig sein. Der Skipper unterliegt bekanntlich einerEinweisungspflicht. Ermuss alle Personen an Bordauf die Gefahren undihre Aufgaben hinweisen. Steht im Logbuch, dass die Einweisung vor Fahrtantritt durchgeführt wurde, so ist auch davon auszugehen. Entsprechendes gilt für das Mannschaftstraining wie zum Beispiel das Verhalten bei Mann über Bord, Feuer an Bord, Wassereinbruch usw. Ordnet der Skipper an, dass Rettungswesten angelegt werden, so sollte dies auch in das Logbuch eingetragen werden. Mit einem Logbuch kann sich der Skipper absichern. Abernach einem Unfallkanndas Logbuch den Skipperauchbelasten.Das berücksichtigen viele Wassersportler nicht, die vor allem zur Erinnerung an den schönen Törn Logbuch führen.

 

Logbuchpflicht 

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Paul, damals langjähriger Vizepräsident des Deutschen Segler-Verbandes, Chef der Kreuzer-Abteilung und sehr erfahrener Skipper bejaht eine Logbuchpflicht. Sie ergebe sich aus diversen Rechtsvorschriften, was man weder nachvollziehen noch widerlegen konnte. Also nahm ich die Logbuchpflicht auf.

 

Verwirrende Merkblätter des Bundesverkehrsministeriums

  Im Merkblatt desBMVBS (Bundesverkehrsministerium wird auf die Logbuchpflicht in der Sportschifffahrt hingewiesen und diverse Gesetze und Verordnungen als Rechtsquelle genannt wurden.  Dieses Merkblatt wurde auch einige Messen lang verteilt, doch plötzlich wurde es durch eine Neuausgabe ersetzt, in der nun den Skippern in deren eigenem Interesse angeraten wurde, doch ein Logbuch zu führen. 

 

Verschärfte Argumentation

Im neuen Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums ist nun wieder von der Pflicht die Rede, nämlich dassder Führer einesSportfahrzeugs ein derartiges Tagebuch an Bord haben muss und die vorgeschriebenen Eintragungen vorzunehmen hat. Da paddelt ein Kanu in der Flensburger Förde herum ? das ist erlaubt, aber der Paddler muss Logbuch führen. Vater und Sohn rudern mit einem nicht-motorisierten Schlauchboot 300 m vom Ufer entfernt ? mit Logbuch. Ein Angler motort mit seinem kleinen 3-m-Bötchen 500 m vor der Küste zu einem guten Angelplatz ? na, der führt doch wohl auch Logbuch? Es gibt keine Ausnahme oder Größenbeschränkung. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums muss jedes Sportfahrzeugauf jeder Fahrt Logbuch führen ?

Surfer und Jetski nicht, weil das keine Fahrzeuge sondern schwimmende Geräte sind und auch nicht der Schwimmer auf der Luftmatratze, aber sonst alle.

 

Begründung SOLAS-Abkommen

Als Begründung wird Regel 28 aus Kapitel V des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS = Safety of Life at Sea) herangezogen. Regel 28 lautet: Alle Schiffe in der Auslandsfahrt müssen Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Vorfälle im Zusammenhang mit der Schiffsführung, die für die sichere Schiffsführung von Bedeutung sind, an Bord mitführen; diese müssen ausreichend ausführlich sein, damit nachträglich ein vollständiges Bild von der Reise erstellt werden kann? Jedes Schiff mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr, das in Auslandsfahrten eingesetzt ist, die länger als 48 Stunden dauern?

Nach Regel 2, Kapitel V bezeichnet der Ausdruck alle Schiffe jedes Schiff, Boot oder sonstige Wasserfahrzeug unabhängig von Art und Verwendungszweck. Damit sind also auch Boote dabei, aber das Bundesverkehrsminsterium unterschlägt die Worte in der Auslandsfahrt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies ohne Absicht geschieht.

 

Behördliche Gängelei

Ich betrachte dieses Verhalten als Gängelei und wehre mich dagegen. Meine persönliche Entscheidung ist, ich werde kein Logbuch führen, wenn ich einen kurzen Wochenendtörn mache. Bei längeren Auslandsreisen hingegen habe ich schon zur eigenen Erinnerung immer ein Logbuch geführt und werde das weiter so machen, auch wenn, wie es in dem Merkblatt heißt, die Logbuchführung von der Polizei kontrolliert und Verstößen als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Anforderungen an das Logbuch

 Das Merkblatt führt die folgenden Punkte auf, die in das Logbuch eingetragen müssen:

Sicherheitsmängel (Defekte und Schäden der Sicherheitsausrüstung)

Besondere Vorkommnisse Begründung im Falle von unterlassener Hilfeleistung Begründung im Falle vonUnfallflucht nach einer Kollision (verletzte Wartepflicht)

Darüber hinaus sind Formvorschriften zu beachten: Das Logbuch ist stets an Bord mitzuführen; Schiffsname, Funkrufzeichen etc sind einzutragen. Dokumentenechte Aufzeichnung in deutscher Sprache, tägliche Unterschrift des Schiffsführers. Streichungen müssen lesbar bleiben. Streichungen und Zusätze sind mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss erkennbar sein, wenn eine oder mehrere Seiten entfernt wurden. Wenn Teile der Aufzeichnungen in Seekarten gemacht werden (Koppeln, Standortbestimmungen), ist dies im Logbuch kenntlich zu machen. Kenntnisnahme und Unterschrift des Schiffseigners mindestens alle 12 Monate.

Aufbewahrungspflicht des Schiffsführers für die Dauer von drei Jahren. Die Einhaltung der Pflicht wird von den Polizeibehörden kontrolliert.

 

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Reiseplanung Im selben Merkblatt wird die Sportschifffahrt unter Bezug auf Regel 34, Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens verpflichtet, vor Antritt einerFahrt einesorgfältige Reiseplanung durchzuführen und diese aufzuzeichnen.

 

Regel 34 lautet wörtlich und ungekürzt:

1. Der Kapitän muss vor dem Auslaufen sicherstellen, dass die beabsichtigte Reise unter Verwendung der für das betreffende Seegebiet geeigneten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen sowie unter Berücksichtigung der von der Organisation (IMO) erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen geplant worden ist.

2. im Reiseplan ist eine Route festzulegen,

.1 welche die in Betracht kommenden Systeme der Schiffswegeführung berücksichtigt;

2. auf der ausreichend Seeraum für die sichere Fahrt des Schiffes während der gesamten Reise gewährleistet ist;

3. auf der alle nautischen Gefahren und widrigen Wetterverhältnisse in Betracht gezogen worden sind;

4. welche die einschlägigen Maßnahmen des Meeresumweltschutzes berücksichtigt sowie Handlungen und Tätigkeiten so weit wie möglich vermeidet, die Schäden an der Umwelt verursachen könnten.

 

So kann man denWassersport mit der deutschen Regelwut wirklich zu Tode bürokratisieren.

 

EP/AN

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