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Versicherung: ADAC-WassersportVersicherung - mehr Deckung und mehr Treuerabatt

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 Gute Nachricht für Wassersportler: Der ADAC verbessert zum 1. Januar 2009 erneut die Leistungen seiner WassersportVersicherung. Außerdem wird der Treuerabatt von zehn Prozent für ADAC-Mitglieder künftig auch bei der Wassersport-Haftpflichtversicherung angerechnet. Deckungssumme erhöht In der ADAC-WassersportHaftpflicht erhöht sich die Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden auf maximal 15 Millionen Euro, Vermögens-schäden steigen von 100 000 auf 250 000 Euro und Mietsachschäden von 20 000 auf 200 000 Euro. Außerdem sind Beiboote im neuen Jahr bis 50 PS mitversichert (vorher 25 PS). Die Versicherung gilt auch für Wassersportfahr-zeuge, die vom Versicherten oder dessen Ehe- oder Lebenspartner im Urlaub gechartert werden. Sie dürfen höchstens 500 PS Motorstärke bzw. 100 Quadratmeter Segelfläche haben und müssen der Art des versicherten Bootes entsprechen. Die Charter-Dauer kann pro Versicherungsjahr bis zu vier Wochen betragen. Über die ADAC-WassersportHaftpflicht sind als besondere Zusatz-leistung unter anderem auch Bootstrailer mitversicherbar.

 

Schadenfreiheits-Rabattretter

Wer sich ein neues Boot kauft und sich für die ADAC-WassersportKasko entscheidet, bekommt bei Totalschaden künftig fünf Jahre lang den Neuwert des Bootes ersetzt. Wrackbeseitigungskosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, mindestens aber bis zu 500 000 Euro übernommen (vorher 100 000 Euro). Außerdem gibt es einen Schadenfreiheits-Rabattretter. Zum obligatorischen Treuerabatt von zehn Prozent gibt es nach wie vor weitere zehn Prozent, wenn das Boot im ADAC-Bootsregister erfasst ist. Der Schadenfreiheitsrabatt beträgt nach einem Jahr zehn Prozent, nach zwei Jahren 20 Prozent und nach drei schadenfreien Jahren 30 Prozent.

 

ADAC-Skipperhaftpflicht

Die ADAC-Skipperhaftpflicht, eine Art Mallorca-Police für gecharterte Boote, bietet Versicherungsschutz für Skipper, Crew und deren Gäste an Bord. Sie versichert Ansprüche gegen den Skipper sowie der Crewmitglieder untereinander. Dabei ist eine maximale Deckung von fünf Millionen Euro möglich. Über die ADAC-Skipperhaftpflicht sind Schäden am gecharterten Boot durch grob fahrlässiges Verhalten des Bootsführers bis zu 500 000 Euro je Schadensfall und Jahr abgesichert. Die Selbstbeteiligung beträgt dabei 2 500 Euro. Mit im Leistungspaket sind auch Charterausfallkosten. Sie werden im Unglücksfall bis zur Höhe von 20 000 Euro übernommen.

 

Quelle: adac.de

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